Wei­b­­li­che Ge­­ni­­tal­­ver­­­s­tüm­­me­­lung und Kin­­der-, Früh- und Zwangs­­hei­­rat

Weltweit leben gegenwärtig mindestens 200 Millionen Frauen und Mädchen mit den psychischen, körperlichen und sozialen x Folgen von Genitalverstümmelung.

Über 700 Millionen Frauen und Mädchen auf der ganzen Welt wurden vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet x. In vielen Fällen bedeutet dies Schulabbruch, frühe Schwangerschaften, sexualisierte Gewalt und ein Leben mit deutlich eingeschränkten Perspektiven.

Info: Zwangs-, beziehungsweise Früh- und Kinderheirat sowie weibliche Genitalverstümmelung werden als „schädliche Praktiken“ bezeichnet (Englisch: harmful practices, kurz HP). Sie stellen eine schwere Verletzung der Menschenrechte und -würde der Betroffen dar.

Pro­gno­se: wei­te­re 68 Mil­lio­nen Fäl­le bis 2030

Weibliche Genitalverstümmelung und Kinderheirat sind in Gemeinschaften kulturell tief verankert und basiert auf sozialen Normen und Wertvorstellungen, die eine gesellschaftlich akzeptierte minderwertige Rolle der Frau aufrechterhalten. Durch die Durchführung weiblicher Genitalverstümmelung soll zum Beispiel die „Ehre“ von Mädchen und ihren Familien bewahrt, ihre Attraktivität gesteigert und Kontrolle ausgeübt werden, insbesondere über ihre Sexualität.

Prognosen gehen davon aus, dass mindestens weitere 68 Millionen Mädchen zwischen 2015 und 2030 von weiblicher Genitalverstümmelung erfahren.

Infografik (Kopie 1)

Bis zu 200 Mio. Mädchen und Frauen sind von weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) betroffen. Schätzungen zufolge leben etwa 50.000 Frauen mit den Folgen von FGM in Deutschland. Jedes Jahr sind weltweit 3 Mio. Mädchen neu von FGM bedroht.

Je­des Jahr sind welt­weit 3 Mio. Mäd­chen neu von FGM be­droht

Internationale Vereinbarungen und Konventionen thematisieren und verurteilen weibliche Genitalverstümmelung und andere schädliche Praktiken als gravierende Menschenrechtsverletzungen. Auch in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ist die Überwindung schädlichen Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmelung sowie Früh-, Kinder- und Zwangsheirat verankert (als Ziel 5.3).

Doch um dieses Ziel bis zum Jahr 2030 zu erreichen, müsste zum Beispiel die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung in 10-facher Geschwindigkeit voranschreiten.

Aktuelle Maßnahmen bestehen unter anderem in Aufklärung, Sensibilisierung, Schulung von Gesundheitspersonal, dialogische Austauschformaten mit religiösen und traditionellen Autoritäten und der Förderung lokaler Partnerorganisationen.

Fußnoten

  1. Quelle: WHO (n.d) Female genital mutilation (FGM)
  2. Quelle: UNICEF (2014) Ending Child Marriage